Unsere Leistungen im Ãœberblick
- Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber/Insolvenzschuldner
Wenn erwünscht Termin bei Insolvenzschuldner vor Ort
Absprache / Rückfragen bestehender Besonderheiten im Personalwesen bzgl. der Insolvenzfähigkeit von Löhnen und Gehältern
- Anforderung / Sichtung der Lohnunterlagen, Tarifverträge, Arbeitsverträge usw.
- Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit:
Absprache der insolvenzgeldfähigen Löhne / Gehälter
- Bei Bedarf Kontaktaufnahme mit dem Steuerberater des Insolvenzschuldners
- Bei Bedarf Kontaktaufnahme mit Arbeitnehmern
- Eigene Erstellung / Überwachung der korrekten Erstellung von Lohnabrechnungen für den Insolvenzgeldzeitraum
- Eigene Erstellung / Ãœberwachung der korrekten Erstellung von
- Sozialversicherungsmeldungen für den Insolvenzgeldzeitraum 30/71-er Meldungen
- Beitragsnachweisungen an die Krankenkassen für den Insolvenzgeldzeitraum
- Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft für den Insolvenzgeldzeitraum
- Anzeige Schwerbehinderten für den Insolvenzgeldzeitraum
- Arbeitsbescheinigungen
- Lohnsteueranmeldungen, Lohnsteuerkarten
- Insolvenzgeldbescheinigungen
- Erstellung von Personallisten
- Ãœberwachung / Bearbeitung von Vorfinanzierungen
- Teilnahme an abschließenden Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung / Deutsche Rentenversicherung Bund
- Telefonate und sämtlicher Schriftverkehr mit Krankenkassen, Finanzamt, etc. betreffend Personalabwicklung im Insolvenzgeldzeitraum
wenn anhand vorliegender Unterlagen möglich, auch für den Zeitraum vor Insolvenzeröffnung