Unsere Leistungen im Ãœberblick


  • Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber/Insolvenzschuldner
    Wenn erwünscht Termin bei Insolvenzschuldner vor Ort
    Absprache / Rückfragen bestehender Besonderheiten im Personalwesen bzgl. der Insolvenzfähigkeit von Löhnen und Gehältern
  • Anforderung / Sichtung der Lohnunterlagen, Tarifverträge, Arbeitsverträge usw.
  • Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit:
    Absprache der insolvenzgeldfähigen Löhne / Gehälter
  • Bei Bedarf Kontaktaufnahme mit dem Steuerberater des Insolvenzschuldners
  • Bei Bedarf Kontaktaufnahme mit Arbeitnehmern
  • Eigene Erstellung / Ãœberwachung der korrekten Erstellung von Lohnabrechnungen für den Insolvenzgeldzeitraum
  • Eigene Erstellung / Ãœberwachung der korrekten Erstellung von
    • Sozialversicherungsmeldungen für den Insolvenzgeldzeitraum 30/71-er Meldungen
    • Beitragsnachweisungen an die Krankenkassen für den Insolvenzgeldzeitraum
    • Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft für den Insolvenzgeldzeitraum
    • Anzeige Schwerbehinderten für den Insolvenzgeldzeitraum
    • Arbeitsbescheinigungen
    • Lohnsteueranmeldungen, Lohnsteuerkarten
    • Insolvenzgeldbescheinigungen
  • Erstellung von Personallisten
  • Ãœberwachung / Bearbeitung von Vorfinanzierungen
  • Teilnahme an abschließenden Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung / Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Telefonate und sämtlicher Schriftverkehr mit Krankenkassen, Finanzamt, etc. betreffend Personalabwicklung im Insolvenzgeldzeitraum wenn anhand vorliegender Unterlagen möglich, auch für den Zeitraum vor Insolvenzeröffnung