Unsere Leistungen im Ãœberblick
- Bei Bedarf Kontaktaufnahme mit dem Steuerberater des Insolvenzschuldners.
- Eigene Erstellung / Überwachung der korrekten Erstellung von Lohnabrechnungen für den Weiterbeschäftigungszeitraum.
- Eigene Erstellung/ Ãœberwachung der korrekten Erstellung von
- Sozialversicherungsmeldungen für den Weiterbeschäftigungszeitraum (10/30/70/71/72-er Meldungen)
- Beitragsnachweisungen an die Krankenkassen für den Weiterbeschäftigungszeitraum
- Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft für den Weiterbeschäftigungszeitraum
- Anzeige Schwerbehinderten für den Weiterbeschäftigungszeitraum
- Arbeitsbescheinigungen
- Lohnsteueranmeldungen, Lohnsteuerkarten
- Telefonate und sämtlicher Schriftverkehr mit Krankenkassen, Finanzamt, etc. betreffend Personalabwicklung nach Insolvenzeröffnung.